Samstag, 1. Juli 2017
Ich habe das Bundesjustizministerium eingeschaltet
Deren Schreiben ist noch recht allgemein, daher wäre es wohl nur Ballast. Ich habe dann konkret nachgefragt:


Sehr geehrte Frau Ritter,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2017.

Leider beantworten Sie meine Frage, ob "Richter auf Probe" auch als Einzelrichter oder
gar als Kammervorsitzende tätig sein dürfen, nicht konkret.

Das BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60, 247/61 verstehe ich jedenfalls so, daß dies nicht erlaubt ist.
Und das VG Ansbach, 5.11.2013 - 9 V 13.01534, sehe ich als Bestätigung.

Trotzdem geschieht dies gegen meine Familie vor dem SG Berlin, z. B. 99. und 167. Kammer. Meine
Beschwerden dagegen wurden von der Gerichtspräsidentin, bzw. deren Vertretung, zurückgewiesen.

Meine Rechtsmittel werden als Berufung gewertet, obgleich solche Beschlüsse als nicht existent gewertet werden müssen.

Selbst das BSG versucht mir mein Recht zu nehmen - auf Grundlage solcher Beschlüsse von "Richtern auf Probe".

So B 10 ÜG 6/17 S (BSG), L 37 SF 134/17 EK AS RG zuL 37 SF 847!7 EK AS (LSG), und beim SG - Berlin S 147 AS 13635/15.

Dort entschied eine Richterin Torka, daß Bescheide des Jobcenters keiner Unterschrift bedürfen, da sie maschinell erstellt seien.
Und sie hat auch selber mit diesem Vermerk unterschrieben.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 126 BGB und § 130 ZPO.

Hintergründe finden Sie in diesem Blog von mir: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.de/p/blog-page_23.html

Sie werden verstehen, daß einige meiner Bekannten und Freunde an der Rechtsstaatlichkeit dieses Staates Zweifel haben und
daher werde ich diesen dieses Schreiben und den weiteren Schriftwechsel zur Verfügung stellen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihrer Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken


Ich hoffe auf eine baldige Antwort, die ich dann natürlich auch hier veröffentliche.
KH

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