Montag, 10. Juli 2017
Ich setze nach
Sehr geehrte Frau Ritter,

Ich bedanke mich für das ausführliche Telefonat in der letzten Woche.

Allerdings irritiert mich, daß Sie offenkundig der Meinung sind, daß "Richter auf Probe"
tatsächlich als Einzelrichter oder gar als Kammervorsitzende eingesetzt werden dürfen.

Dies widerspricht meiner Lesart von einigen (wenn auch älteren) Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Daher bitte ich, wie schon mit 1.7.17, um expliziete Bestätigung, damit keine Irrtümer behauptet werden können.

Kann ein "Richter auf Probe", der noch in der Ausbildung ist und dessen Eignung zum Richteramt noch nicht
nachgewiesen wurde, tatsächlich ein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG sein?

Ich bitte um möglichst unverzügliche Antwort - gerne vorab per Mail -, da dies für meine Familie existenziell ist.
So haben inzwischen mehrfach "Richter auf Probe" ´gegen uns entschieden. Und meine Rechtsmittel wurden
als Berufung gewertet, obgleich die Beschlüsse solcher Richter nichtig sein müßten.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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