Sonntag, 4. Juni 2017
Auch das BSG deckt dies
Hier spricht KasparHauser

Auch das BSG deckt dies und hat meine Anhörungsrüge zurückgewiesen, allerdings ohne auf meine Argumente einzugehen.
Wie aber können LSG-Entscheidung rechtskräftig werden, wenn das zugrunde liegende SG-Urteil nichtig ist?

Hier mein heutiges Schreiben an das BSG:

B S G
B 14 AS 25/17 C



Per Telefax




Berlin, 4. Juni 2017



ANHÖRUNGSRÜGE
ERINNERUNG UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge hiermit schwerwiegende Verletzung von einfachen- und Verfassungsrecht durch das LSG und das BSG.

Das BSG geht mit seinem Beschluss vom 8.5.17 mit keinem Wort auf meine Argumente vom 1.4.2017 ein und verstößt damit eindeutig gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.

Wie kann das BSG behaupten, die Beschlüsse des LSG seien unanfechtbar, wenn diese auf grobe Rechtsbeugung beruhen?

Unterstützt das BSG etwa Unrecht – und dies noch wissentlich?

Die Richterin beim SG war schon nicht mein gesetzlicher Richter nach § 101 GG. Damit liegt hier schon ein eindeutiger und nicht zu leugnender Verfassungsbruch vor, der zur Nichtigkeit des Beschlusses des SG führen muß.

Ferner gab es vor dem SG schon erhebliche Verfahrensfehler – kein Wunder, bei einer Richterin auf Probe, siehe dazu schon meine Rügen zu S 99 AS 3361/15 vom 21. Dezember 2016 und meine Anhörungsrüge vom 1. April, die dem Beschluß des BSG zugrunde liegen und von diesem ignoriert wurden.

Da ein Leistungsträger nicht vertreten war, liegt hier überdies eine klare Aufhebung der Gewaltenteilung vor. Schließlich habe ich immer wieder die Vollmacht und den Auftrag in Kopie sehen wollen. Und ich hatte schon vorgetragen, dass mir eine Frau Kraft vom JC Neukölln durchaus bekannt ist, aber die, die unter diesem Namen im mündlichen Termin aufgetreten ist, war und ist mir unbekannt. Daher muß einer Vollmacht die Fotos des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten beigefügt werden.

Ich hatte übrigens aus diesem Grunde bei dem Termin nach dem Ausweis dieser „Frau Kraft“ gefragt, den sie mir aber klar verweigert hat. Was aus meiner Sicht für sich spricht.

Die Sozialgerichtsbarkeit wurde nach dem Krieg als Hilfe für den Bürger gegen einen übermächtigen Staat gegründet. Jetzt wird aber von Seiten der Sozialgerichte die Gewaltenteilung aufgehoben und wir Bürger werden um unsere Grundrechte gebracht.

Ich beantrage, das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären und das Verfahren an das Sozialgericht zurück zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken


Auf die Reaktion bin ich gespannt.
KH

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