Montag, 10. April 2017
Eine BVerfG-Entscheidung stärkt meine Ansicht
Hier spricht KasparHauser

Hier der Link: http://opinioiuris.de/entscheidung/1287

BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60, 247/61

Hier in Berlin wird also mit Wissen des Justizministers, des Regierenden Bürgermeister und des Petitionsausschusses gegen die Verfassung verstoßen.

Oder irre ich mich?
KH

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