Samstag, 8. Oktober 2016
Hilfsrichter beim SG- Berlin
Hier spricht KasparHauser

Beim Sozialgericht Berlin werden immer mehr Hilfsrichter tätig. Dürfen die, zumindest als Beisitzer o.ä., um zu lernen. Keinesfalls aber als Einzelrichter oder gar Kammervorsitzende. Die sind noch in der Ausbildung. Wer würde sich von einem Arzt operieren lassen, der dies eigenverantwortlich macht, aber noch keine Praxis hat? Auch da muß eben erst Praxis gewonnen werden.

In mindestens fünf Fällen haben über meine Familie solche Hilfsrichter entschieden. Bezeichnend, immer gegen uns und unter Verstoß gegen bestehende Sachverhaltsaufklärungspflichten, siehe z. B. §§ 105 und 106 SGG. Die sollte man kennen und verstehen, damit man mein Anliegen versteht.

Ich habe dies geschrieben und bin auf die Reaktionen gespannt. Mal sehen, ob die wissen, was ein Rechtsstaat ist. Dazu sollte man Art. 20 III GG lesen.

https://dl.dropboxusercontent.com/u/8086972/murken/2016-10-08.pdf
KH

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