Mittwoch, 26. Oktober 2016
Die Präsidentin des SG Berlin verstößt gegen das Grundgesetz
Hier spricht KasparHauser

Heute bekam ich dieses Schreiben der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin:
https://www.dropbox.com/s/34q8lw457kgerh1/New%20Document(32)%2026-Okt.-2016%2013-48-17.pdf?dl=0&oref=e

Wie mehrfach betont, bemängel ich nicht ein Urteil. Denn das Urteil ist nichtig, da von einer Hilfsrichterin. Denn Hilfsrichter dürfen zwar am Urteil mithelfen, aber es keinesfalls als Einzelrichter oder gar Kammervorsitzende selbst verfassen. Kein Mensch kommt auf die Idee, jemanden, der gerade sein Medizinstudium beendet hat, selbstständig operieren zu lassen.

Geregelt ist dies auch im GVG (Gerichtsverfassungsgesetz):
§ 70

(1) Soweit die Vertretung eines Mitgliedes nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, wird sie auf den Antrag des Präsidiums durch die Landesjustizverwaltung geordnet.

(2) Die Beiordnung eines Richters auf Probe oder eines Richters kraft Auftrags ist auf eine bestimmte Zeit auszusprechen und darf vor Ablauf dieser Zeit nicht widerrufen werden.

(3) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen richterliche Geschäfte nur von auf Lebenszeit ernannten Richtern wahrgenommen werden können, sowie die, welche die Vertretung durch auf Lebenszeit ernannte Richter regeln.

Es liegt also ein eindeutiger Rechtsbruch durch die Richterin Grüninig, dem Richter am Sozialgericht Baum und die RinSG Längert vor.

Mal sehen, ob wir ein Rechtsstaat sind, in dem solches Vorgehen geahndet wird, z. B. § 339 StGB.
KH

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Samstag, 8. Oktober 2016
Hilfsrichter beim SG- Berlin
Hier spricht KasparHauser

Beim Sozialgericht Berlin werden immer mehr Hilfsrichter tätig. Dürfen die, zumindest als Beisitzer o.ä., um zu lernen. Keinesfalls aber als Einzelrichter oder gar Kammervorsitzende. Die sind noch in der Ausbildung. Wer würde sich von einem Arzt operieren lassen, der dies eigenverantwortlich macht, aber noch keine Praxis hat? Auch da muß eben erst Praxis gewonnen werden.

In mindestens fünf Fällen haben über meine Familie solche Hilfsrichter entschieden. Bezeichnend, immer gegen uns und unter Verstoß gegen bestehende Sachverhaltsaufklärungspflichten, siehe z. B. §§ 105 und 106 SGG. Die sollte man kennen und verstehen, damit man mein Anliegen versteht.

Ich habe dies geschrieben und bin auf die Reaktionen gespannt. Mal sehen, ob die wissen, was ein Rechtsstaat ist. Dazu sollte man Art. 20 III GG lesen.

https://dl.dropboxusercontent.com/u/8086972/murken/2016-10-08.pdf
KH

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